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Fahrerlaubnis Klassen
Ausbildungsbeginn: Die Ausbildung für die Klasse B kann bereits im Alter von 16 1/2 Jahren begonnen werden.
Die Klasse B ermöglicht somit das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und ist die übliche Fahrerlaubnisklasse für Pkw-Fahrzeuge.
Klasse B
Fahrzeuge: Die Fahrerlaubnis Klasse BE ermöglicht das Führen von Kombinationen aus PKW oder leichtem LKW und einem Anhänger, bei denen das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschritten wird. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist dabei auf 3,5 Tonnen begrenzt.
Klasse BE
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Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.
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Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre (mit mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2).
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Mindestalter für Direkteinstieg: 21 Jahre.
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Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM.
Klasse A
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Fahrzeuge: Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW.
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Dreirädrige Fahrzeuge mit bestimmten Merkmalen.
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Mindestalter: 16 Jahre.
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Eingeschlossene Klasse: AM.
Klassen A1
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Krafträder bis 35 kW mit bestimmtem Verhältnis von Leistung zu Gewicht.
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Mindestalter: 18 Jahre.
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Eingeschlossene Klassen: A1 und AM.
Klasse A2